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   VGH Hessen, 29.04.1982 - IV OE 40/79   

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VGH Hessen, 29.04.1982 - IV OE 40/79 (https://dejure.org/1982,2683)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.04.1982 - IV OE 40/79 (https://dejure.org/1982,2683)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. April 1982 - IV OE 40/79 (https://dejure.org/1982,2683)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 318
  • NVwZ 1984, 190 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85

    Naturschutz; Nutzungsverbot für Bauwerk im Außenbereich; Gleichheitsgrundsatz;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (zum Beispiel Urteil vom 14.01.1972 - IV OE 13/70; Urteil vom 12.10.1981 - IV OE 41/78; Urteil vom 29.04.1982 - IV OE 40/79 - NJW 1984, 318 - Urteil vom 16.12.1983 - IV OE 116/80) liegt ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz stets dann vor, wenn eine Behörde ohne erkennbaren Grund, das heißt, willkürlich z-.

    Der Senat hat zwar in seinem: Urteil vom 29.04.1982 - IV OE 40/79 - (NDW 1984, 318) die Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes noch verneint, obwohl die dortige Behörde aufgrund irriger oder rechtsfehlerhafter Vorstellungen bis zur gerichtlichen Entscheidung einzelne vergleichbare unzulässige Baulichkeiten verschont hatte.

  • VGH Hessen, 26.09.1990 - 4 UE 3721/87

    Zur Beseitigung der Einfriedung eines Gartens im Außenbereich

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung der Generalklausel für die Gefahrenabwehr (§ 59 HBO 1957, später § 83 HBO 1978) die Verpflichtung der Bauaufsichtsbehörden entnommen, grundsätzlich gegen alle baulichen Anlagen, die ungenehmigt und mit den baurechtlichen Vorschriften unvereinbar sind, vorzugehen und ihre Beseitigung anzuordnen (Hess. VGH, U. v. 01.12.1972 -- IV OE 1/71 -- HessVGRspr. 1973, 69; U. v. 01.12.1972 -- IV OE 63/71 -- HSGZ 1982, 391; U. v. 19.10.1977 -- IV OE 71/76 -- HessVGRspr. 1978, 29 st. Rspr.) und auch zu vollstrecken (Hess. VGH, U. v. 29.04.1982 -- IV OE 40/79 -- HessVGRspr. 1982, 89 = NJW 1984, 318).
  • VG Kassel, 17.04.2001 - 6 G 446/01
    Nach Auffassung der Kammer lässt eine bewusste und systematische Nichterhebung von bestehenden Beitragsansprüchen bei einem ganzen Kreis von Abgabenpflichtigen eine möglicherweise ansonsten rechtmäßige Abgabenerhebung für die übrigen Abgabenpflichtigen wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG rechtswidrig werden (Vgl. auch BVerfG, Urteil vom 07.06.1991, BVerfGE 84, 279 = Bundessteuerblatt II 1991, 654 = NJW 1991, 2129, zur Verfassungswidrigkeit einer Zinsbesteuerung, wenn die Gleichheit der Steuerbelastung hinsichtlich des tatsächlichen Erfolges des materiellen Steuergesetzes auf Grund weitgehender Undurchsetzbarkeit des Besteuerungsanspruches nicht mehr gewährleistet ist; vgl. zu einer solchen Beachtlichkeit von Gleichheitsverstößen auch Hess. VGH, Urteil vom 20.04.1982 - IV OE 40/79 -, NJW 1984, 318 = Hessische Verwaltungsgerichtsrechtsprechung 1982, 89 - "Gleichmäßiges Einschreiten gegen Schwarzbauten" - ).

    Daher wurde von der Rechtsprechung (Hess. VGH, 29.04.1982 - IV OE 40/79 - , a. a. O. ) ein beachtlicher Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz auch in dem Falle bejaht, in dem festgestellt worden war, dass die Behörden gegen viele "Schwarzbauten" in ihrem Zuständigkeitsbereich bewusst, langjährig und trotz gerichtlicher Hinweise nicht eingeschritten waren und gleichzeitig die Beseitigung von anderen "Schwarzbauten" ohne Rücksicht auf ihr Nichteinschreiten in vergleichbaren Fällen verlangt hatten.

  • VGH Hessen, 04.07.1991 - 4 UE 721/87

    Zur fehlenden Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung für Grundstück im

    Der gleichmäßigen Gesetzesanwendung im etwa gegebenen räumlichen und sachlichen Zusammenhang mißt der Senat in ständiger Rechtsprechung hohe Bedeutung bei (vgl. außer den vorgenannten Entscheidungen die Urteile vom 15.06.1965 - OS IV 36/63 -, vom 14.01.1972 - IV OE 13/70 - vom 12.10.1981 - IV OE 41/78 -, vom 29.04.1982 - IV OE 40/79 -, NJW 1984, 318 und vom 16.12.1983 - IV OE 116/80 -).
  • VGH Hessen, 10.08.2017 - 4 A 839/15
    Denn eine unzulässige, weil verspätete Rechtsausübung kommt nur bei verzichtbaren subjektiven Rechten in Betracht, etwa bei Abwehrrechten des Nachbarn gegen ein Bauwerk, nicht aber bei hoheitlichen Eingriffsbefugnissen auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr (Dürr/Hinkel, Baurecht Hessen Rdnr. 249; Hessischer VGH, Beschluss vom 17. Februar 1992 - 4 TH 3408/90 - , RdL 1992, 221; Urteil vom 29. April 1982 - IV OE 40/79 - , HessVGRspr 1982, 89 = NJW 1984, 318; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. April 2008 - 10 S 1388/06 - , BRS 73 Nr. 184).
  • VGH Hessen, 17.02.1992 - 4 TH 3408/90

    Zur Zulässigkeit eines Lagerplatzes im Außenbereich; Räumungsgebot und

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann die Befugnis der Bauaufsichtsbehörde belastende Verwaltungsakt zu erlassen und durchzusetzen auch nach längerem Zeitablauf nicht verwirken (Hess. VGH, U. v. 29.04.1982 - IV OE 40/79 - HessVGRspr. 82.89).
  • OVG Saarland, 07.11.1995 - 2 R 17/94

    Willkürverbot; Beseitigungsanordnung; Bestandskraft; Zwangsgeldfestsetzung;

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  • OVG Saarland, 04.02.2002 - 2 Q 33/01

    Zulassung der Berufung; Zulassungsgründe; Schaf - und Ziegenzucht als

    Sollte der Beklagte - was bei unübersichtlichen Geländeverhältnissen durchaus vorkommen kann - bei der Bestandserfassung einzelne Anlagen übersehen haben oder - im Einzelfall - Vorhaben auf Grund einer rechtlich fehlerhaften Beurteilung zu Unrecht als zulässig angesehen haben, so läge hierin noch kein Verstoß gegen das Willkürverbot (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 07.03.1994 - 2 W 33/93 - im Übrigen VGH Kassel, Urteil vom 29.04.1982, NJW 1984, 318).
  • VG Leipzig, 09.02.1995 - 6 K 1707/93
    Für den vorliegenden Fall heißt dies konkret, daß der Kläger einen Anspruch auf Gleichbehandlung behält, wenn die Verwaltung - wie hier - in jahrelanger Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtswidrigkeit der Ermessensrichtlinie des Bundesministers der Verteidigung ihre darauf gestützte Verwaltungspraxis beibehält, gleichzeitig aber im Einzelfall dem Wehrpflichtigen den Anspruch auf Gleichbehandlung mit dem Hinweis auf die Rechtswidrigkeit ihres Handelns versagt (im Ergebnis so wohl auch VGH Kassel, Urteil v. 29.4.1982, NJW 1984 S. 318, 319).
  • VG München, 20.10.2008 - M 8 K 07.5890

    Carport; Baubeseitigungsanordnung; teilweiser Rückbau; Baugrenze; Abstandsfläche;

    Es ist anerkannt, dass die Bauaufsichtsbehörden ihre Aufgaben nur erfüllen können, wenn sie in der Regel gegen Schwarzbauten einschreiten, soweit geboten, deren Beseitigung verlangen und die Anordnungen auch durchsetzen (vgl. etwa hess. VGH v. 29.4.1982, NJW 1984, 318).
  • VG Halle, 15.08.2001 - 2 A 39/99
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